Aus gegebenem Anlass erinnert die Feuerwehr Landau
an die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern.
Bei zwei Einsätzen zu Bränden in Gebäuden musste von
den Einsatzkräften das Fehlen jeglicher Rauchmelder
bemängelt werden. Seit 31.12.2017 gilt diese Pflicht auch
für Gebäude, die vor dem 01.01.2013 errichtet wurden.
Der Einbau von Rauchmeldern ist keine Empfehlung, sondern
eine Vorrschrift in der Bayerischen Bauordnung. Verantwortlich
für die Nachrüstung ist der Eigentümer des Gebäudes/Wohnung.
Rauchmelder retten Leben
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